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Stöbern


 

Bei der Fährtensuche verfolgt der Hund eine Fährte anhand der Bodenverletzungen, die durch einen Fährtenleger aufgrund seiner Schuhabdrücke verursacht wurden. Auch beim Stöbern ist Nasenarbeit angesagt, die Aufgabenstellung ist jedoch grundverschieden:
Vor der Stöberarbeit wird eine Fläche von 20x30 m .... 30x50 m (wenn möglich von mehreren Personen) kreuz und quer durchgangen, um dem Hund keine "Fährte" anzubieten und es dem Hund nicht zu ermöglichen, sich aufgrund von Boden-verletzungen zu orientieren. In dieser Fläche werden dann 2 ... 5 Gegenstände mit einer Größe von ca. 10x3x1 cm abgelegt, z.B. ein Holzstück, ein Stück Leder, ein Stück Teppichboden o.ä. Der Gegenstand soll sich vom Untergrund möglichst wenig unterscheiden, um dem Hund keine optische Hilfe zu geben. Dann begibt sich der Hundeführer mit seinem Hund zum Abgangspunkt in der Mitte eines Schenkels der Stöberfläche, leint ihn ab und gibt das Hörzeichen "Verloren" oder "Such Verloren". Daraufhin muß sich der Hund unmittelbar vom Hundeführer lösen und das Stöberfeld absuchen. Der HF darf sich auf der gedachten Mittellinie vom Abgangspunkt zum Endpunkt bewegen und diese Linie nur zum Aufheben des Gegenstandes verlassen, den der Hund verwiesen hat. Neuansatz des Hundes erfolgt dann wieder auf der gedachten Mittellinie. Das Verweisen des Gegenstandes muss im Liegen erfolgen, ohne dass der Hund den Gegenstand berührt. Die Liegerichtung ist nicht vorgeschrieben, allerdings hat sich der Gegenstand im Bereich der Vorderpfoten zu befinden. Im Gegensatz zur Fährtensuche ist das Stöbern mit hoher Nase nicht fehlerhaft. Ideal ist es, wenn der Hund mäanderförmig das Stöberfeld absucht, ein Suchschema ist aber nicht vorgeschrieben. Ein Ausbildungskennzeichen für eine bestandene Stöberprüfung ist nicht vorgesehen. Bis zum Jahr 2007 war das Stöbern nach einem Gegenstand auch ein Teil der FH 2-Prüfung.

Weitere Informationen über die Stöberprüfung gibt es hier: