Bei der Fährtensuche verfolgt der Hund eine Fährte anhand der
Bodenverletzungen, die durch einen Fährtenleger aufgrund seiner Schuhabdrücke
verursacht wurden. Auch beim Stöbern ist Nasenarbeit angesagt, die
Aufgabenstellung ist jedoch grundverschieden: Vor der
Stöberarbeit wird eine Fläche von 20x30 m .... 30x50 m (wenn möglich von
mehreren Personen) kreuz und quer durchgangen, um dem Hund keine "Fährte"
anzubieten und es dem Hund nicht zu ermöglichen, sich aufgrund von
Boden-verletzungen zu orientieren. In dieser Fläche werden dann 2 ... 5 Gegenstände mit einer Größe von
ca. 10x3x1 cm abgelegt, z.B. ein Holzstück, ein Stück Leder, ein Stück
Teppichboden o.ä. Der Gegenstand soll sich vom Untergrund möglichst wenig
unterscheiden, um dem Hund keine optische Hilfe zu geben. Dann begibt sich der
Hundeführer mit seinem Hund zum Abgangspunkt in der Mitte eines Schenkels
der Stöberfläche, leint ihn ab und gibt das Hörzeichen "Verloren" oder "Such
Verloren". Daraufhin muß sich der Hund unmittelbar vom Hundeführer lösen und das
Stöberfeld absuchen. Der HF darf sich auf
der gedachten Mittellinie vom Abgangspunkt zum Endpunkt
bewegen und diese Linie nur zum Aufheben des Gegenstandes verlassen, den der Hund verwiesen hat. Neuansatz des Hundes erfolgt dann wieder auf
der gedachten Mittellinie. Das Verweisen des Gegenstandes
muss im Liegen erfolgen, ohne dass der Hund den Gegenstand berührt. Die
Liegerichtung ist nicht vorgeschrieben, allerdings hat sich der Gegenstand im
Bereich der Vorderpfoten zu befinden. Im Gegensatz zur Fährtensuche ist das
Stöbern mit hoher Nase nicht fehlerhaft. Ideal ist es, wenn der Hund
mäanderförmig das Stöberfeld absucht, ein Suchschema ist aber nicht vorgeschrieben.
Ein Ausbildungskennzeichen für eine bestandene Stöberprüfung ist nicht
vorgesehen. Bis zum Jahr 2007 war das Stöbern nach einem Gegenstand auch ein
Teil der FH 2-Prüfung.
Weitere Informationen über die Stöberprüfung gibt es
hier: